Kinder und Jugendliche gehören zu unserem Vereinsleben dazu.
Die Aufsichtspflicht
Die Jugendtrainer sind für die Aufsichtspflicht verantwortlich. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder und Jugendlichen nicht zu Schaden kommen oder anderen Schaden zufügen.
Wer ist aufsichtsbedürftig?
Aufsichtsbedürftig sind alle minderjährigen Personen, alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, weil sie aufgrund ihres Alters noch keine ausreichende Erfahrung im Umgang mit Waffen mitbringen. Besonders in der Gruppe mit Gleichaltrigen kann es zu irrationalem und selbst überschätzendem Handeln kommen.
Wer ist aufsichtspflichtig?
Die Jugendtrainer. Das Schießtraining mit Kindern und Jugendlichen setzt aufgrund der besonderen Bestimmungen des Waffenrechts die schriftliche Einwilligungserklärung der Eltern voraus. Die Verantwortung des Jungendtrainers endet, wenn das Kind oder der Jugendliche nach dem Schießtraining wieder den Eltern übergeben wird.
Gern laden wir Sie, liebe Eltern, ein, sich persönlich über das Schießtraining Ihres Kindes zu informieren.
Die wichtigsten Altersgrenzen im Schießsport im Überblick:
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Nachwuchsförderung leicht“er“ gemacht!
Neben dem Luftgewehr und der Luftpistole für alle Kinder ab 12 Jahre steht allen Kindern ab 8 Jahre unser „Red Dot Lasergewehr“ oder das „Biathlon-Lasergewehr“ Verfügung. Anstelle von Munition werden die Zielscheiben mit einem Laserstrahl anvisiert. Wird ein Treffer registriert, zeichnet ein kleiner Monitor beim „Red Dot Lasergewehr“ das Ergebniss auf. Beim Biathlon-Lasergewehrschießen leuchtet über der getroffenen Scheibe ein grünes Licht auf.